Aufgrund des Bundesratsbeschlusses darf ich mein Geschäft ab Montag, 27. April 2020 wieder öffnen unter Einhaltung der vom BAG vorgeschriebenen Sicherheitsmassnahmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Treue und freue mich darauf, Sie wieder wie gewohnt bei mir empfangen und bedienen zu dürfen.